Impressum

Vereinsauszug zum Stichtag 02.01.2019

Allgemeine Daten

Zuständigkeit

ZVR-Zahl

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn

1810107284

Vereinsdaten

Name

Sitz

c/o

Zustellanschrift

Land

Entstehungsdatum

statutenmäßige Vertretungsregelung

nestbau.academy - Verein zur Erforschung, Förderung und Gestaltung von LebensRäumen

Dornbirn (Dornbirn)

Herrn Klaus-Dieter Amort

6850 Dornbirn, Fischbachgasse 30

Österreich

02.01.2019

Der/die Präsident/in führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

Der/die Präsident/in vertritt den Verein nach außen.

Schriftliche Ausfertigungen und finanzielle Angelegenheiten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des/der Präsidenten/in.

Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des/der Präsident/in der/die 1. Vize Präsident/in.

Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von Präsidiumsmitgliedern erteilt werden.

Organschaftliche Vertreter

Präsident

Vertretungsbefugnis

Familienname

Vorname

Zustellanschrift

Land

12.12.2018 - 11.12.2023 (Funktionsperiode)

Amort

Klaus-Dieter

6850 Dornbirn, Fischbachgasse 30

Österreich

1. Vize-Präsident

Vertretungsbefugnis

Familienname

Vorname

Zustellanschrift

Land

12.12.2018 - 11.12.2023 (Funktionsperiode)

Mühlbacher

Andreas

9535 Zauchen-Schiefling, Keutschacherstraße 11/1

Österreich

Hinweise

Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach außen befugt sind.

Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw des Vereins über seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden Vereinsstatuten.

Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben oder hatten.

Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG).

Aussteller

Tagesdatum / Uhrzeit

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn

Mittwoch 02.Januar 2019 \ 11:54:36

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