Der/die Präsident/in führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Der/die Präsident/in vertritt den Verein nach außen.
Schriftliche Ausfertigungen und finanzielle Angelegenheiten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des/der Präsidenten/in.
Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des/der Präsident/in der/die 1. Vize Präsident/in.
Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von Präsidiumsmitgliedern erteilt werden.